Ärztliche Zweitmeinung (Neurochirurgie, privat)



ÄRZTLICHE ZWEITMEINUNG

Mehr Klarheit für Ihre Entscheidung.

Sie stehen vor einer wichtigen medizinischen Entscheidung und möchten sich vor einer Behandlung oder Operation eine unabhängige fachärztliche Einschätzung einholen?

Wir nehmen uns Zeit, Ihre Beschwerden, vorhandenen Befunde und Bildgebung sorgfältig zu beurteilen und Ihre Fragen ausführlich mit Ihnen zu besprechen.

WANN IST EINE ZWEITMEINUNG SINNVOLL?

Eine ärztliche Zweitmeinung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Ihnen eine Operation empfohlen wurde, eine Diagnose oder deren Bedeutung für Sie unklar ist oder Sie trotz bisheriger Behandlung weiterhin Beschwerden haben.

Auch wenn unterschiedliche Therapieempfehlungen vorliegen oder Sie sich bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen unsicher sind, kann eine zusätzliche fachärztliche Einschätzung mehr Klarheit schaffen.

WAS ERWARTET SIE?

Wir nehmen uns ausführlich Zeit für Ihre individuelle Situation.

Dazu gehören die Besprechung Ihrer Beschwerden und bisherigen Krankengeschichte sowie die sorgfältige Durchsicht Ihrer vorhandenen Befunde und Bildgebung wie MRT, CT oder Röntgen.

Anschließend erhalten Sie eine verständliche fachärztliche Einschätzung Ihrer Situation und wir besprechen gemeinsam mögliche Behandlungsoptionen.

Durch die langjährige Erfahrung von Dr. Charalambous in der operativen Neurochirurgie und Speziellen Schmerztherapie können Befunde sowohl aus operativer als auch aus konservativer Sicht beurteilt werden.

WAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN?

Bitte bringen Sie möglichst alle für Ihre Fragestellung relevanten Unterlagen mit:

• aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte
• vorhandene MRT-, CT- oder Röntgenaufnahmen
• Befundberichte
• aktuelle Medikamentenliste
• Informationen zu bisherigen Behandlungen und Therapien

So können wir Ihre Situation möglichst umfassend beurteilen.

PRIVATE LEISTUNG

Privatärztliche Leistung (IGeL)
Abrechnung nach GOÄ.

Die ärztliche Zweitmeinung ist eine privatärztliche Leistung / Selbstzahlerleistung.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Beratungs- und Untersuchungsumfang.

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